Rezepte

Behandlung auf Kassenrezept

Jetzt Termin vereinbaren

Rahmenbedingungen für Podologische Komplexbehandlung auf Rezept


 In unserer Praxis werden bis auf Weiteres bei Erst- und Folgeverordnungen nur 3 Behandlungseinheiten akzeptiert. Bitte lassen Sie sich das Rezept gleich von Ihrem Arzt auf 3 Behandlungen ausstellen.

Sollte eine telefonische Terminvereinbarung aufgrund einer Heilmittelverordnung erfolgen, so lassen Sie uns diese
schnellstmöglich per Post zukommen oder werfen Sie sie uns in den Briefkasten, damit sie von uns geprüft werden kann.
Die Heilmittelverordnung muss 3 Tage vor Ihrem Termin vorliegen. Sollte dieses nicht der Fall sein, behalten wir uns vor Ihre Termine abzusagen und anderweitig zu vergeben.

Behandlung eines eingewachsenen Nagel (Unguis incarnatus) auf Rezept


 Die Behandlung des Unguis incarnatus (eingewachsener Nagel) mit einer
Nagelkorrekturspange war im ambulanten Bereich bislang nur Vertragsärzten/-innen vorbehalten.
Ab dem 01.07.2022 kann die Behandlung als Heilmittel verordnet werden und Behandlung in Podologie-Praxen erfolgen.
Bitte sprechen Sie mir Ihrem Arzt bezüglich der Ausstellung einer Heilmittelverordnung.



Rund um die Praxis


Termine nach Vereinbarung

Zahlung
Zahlungen sind mit EC-Karte oder in Bar möglich.

Hausbesuche
Unsere Termine für Hausbesuche sind ausgeschöpft. Momentan können wir keine neuen Hausbesuche annehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Treppenlift
Im Eingangsbereich steht ein Treppenlift für Sie bereit, mit dem Sie ganz bequem in die Praxisräume gelangen können.


Kassenzulassung
Wir haben eine Kassenzulassung für alle Kassen.
Bitte informieren Sie sich vorab über die Rahmenbedingungen einer Behandlung auf Rezept.

Parkplätze
Stehen direkt am Eingang und an der rechten Hausseite für Sie zur Verfügung.
Kontakt
Share by: